Nach einer langen Coronapause konnten wir die Wettkampfsaison wieder beginnen, angefangen mit der bayerischen Meisterschaft in Feldkirchen. Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen lief die Wettkampfvorbereitung dabei nicht immer ideal, sondern teilweise auch online oder ohne Trainingspartner. Was jedoch nicht auf der Strecke blieb war die Motivation der Wettkampfgruppe. Dadurch schafften wir dennoch eine gezielte Vorbereitung auf die Meisterschaft. Mit 3x Gold und 1x Bronze waren wir dabei vorne mit dabei, Fabrizio wurde sogar doppelter bayerischer Meister.

Der Landeskader bekommt Verstärkung: Beim diesjährigen Sichtungslehrgang in München schafften Emma, Johanna und Emil den Sprung in den Bundesstützunkt Süd. Sie trainieren nur zusammen mit den besten Karateka des DJKB in Bayern – herzlichen Glückwunsch!

Hier findet ihr die aktuellen Corona Auflagen für das Training

1. 3G-Regelung
ab Heute gelten folgende Lockerungen:
 
Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen unter der 3G-Zugangsbeschränkung möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
 
Folgende Nachweise sind möglich:
 
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Personen, die getestet sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder 
 
Welche Testnachweise sind für den Zugang zulässig?
 
Der Testnachweis von ungeimpften/nicht genesenen Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kann wie folgt erfolgen:
 
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

 

2. Maskenpflicht
- außer beim Sportbetrieb selbst

 

Trotz widriger Umstände konnten wir dieses Jahr noch Prüfungen ermöglichen. Der große Trainingsfleiß - zu Hause, in der Halle, mit Abstand, im Freien - wurde belohnt und viele durften sich rechtzeitig zum Jahresabschluss über ihre neue Graduierung freuen. Herzlichen Glückwunsch!

Hier findet ihr die aktuellen Corona Auflagen für das Training

1. 2Gplus-Regelung

Der Zugang zur Sportstätte und - anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- 2GPlus (geimpft, genesen und zusätzlich getestet)
- wer geboostert ist, darf ab dem 15. Tag der Drittimpfung ohne zusätzlichen Selbsttest teilnehmen (Impfpass vorlegen)
- Kinder unter 14 Jahren (lt. Info BLSV)

Test:
PCR-Test 48 Stunden
PoC-Test 24 Stunden (offizielle Stelle)
Selbsttest unter Aufsicht 24 Stunden
Minderjähige Schüler gelten als getestet, da sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Nachweis: Schülerausweis)


2. Maskenpflicht
- außer beim Sportbetrieb selbst

 

Am 25. September war uns nochmals eine Stützpunktmaßnahme in Präsenz gegönnt. Da reguläres Training aktuell aufgrund der Corona-Maßnahmen eingeschränkt ist, sind die wenigen gemeinsamen Maßnahmen dafür umso wertvoller. Bei unserer letzten Stützpunktmaßnahme in diesem Jahr ging es daher besonders intensiv zu: Während unsere Kampfrichterinnen und Kampfrichter von unserem Referenten Moritz Kachel theoretisch und praktisch weitergeschult wurden, schwitzten die Kader-Athletinnen und Athleten in drei intensiven Trainingseinheiten mit Henry Landeck, Thilo Weinzierl und Christoph Röthlein.