Hier findet ihr die aktuellen Corona Auflagen für das Training

1. 3G-Regelung
ab Heute gelten folgende Lockerungen:
 
Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen unter der 3G-Zugangsbeschränkung möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
 
Folgende Nachweise sind möglich:
 
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Personen, die getestet sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder 
 
Welche Testnachweise sind für den Zugang zulässig?
 
Der Testnachweis von ungeimpften/nicht genesenen Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kann wie folgt erfolgen:
 
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

 

2. Maskenpflicht
- außer beim Sportbetrieb selbst