Am 23. November 2021 ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Diese bringt wieder einige Verschärfungen für den Sportbetrieb mit sich.

Ab sofort bitten wir folgendes zu beachten:
 
2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb
Der Zugang zur Sportstätte und - anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
 
- Personen die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind
         UND
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen
- oder seit 15+ Tagen geboostert sind
 
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport!
 
Wie hat der Testnachweis zu erfolgen?
Der negative Testnachwies ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
 - PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest ("Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
- "Selbsttest" vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
 
Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?
Getesteten Personen stehen folgende Personengruppen gleich und haben folglich weiterhin Zutritt bei 2Gplus:
 - Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren - Schülerausweis)
- noch nicht eingeschulte Kinder
 Die bisherige Übergangsregelung 12 - 17-jährige hat weiterhin bis 12.01.2022 Gültigkeit.
 
Können ungeimpfte bzw. nicht als genesen geltende Mitarbeiter/Ehrenamtliche die Sportstätte bei 2Gplus betreten?
Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige, die weder geimpft noch genesen sind, müssen dann an mind. zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis (PCR-Test) verfügen. 
 
Test Übungsleiter

Wir bieten 15 Minuten vor dem Training die Möglichkeit an, Selbststests unter Aufsicht durchzuführen. Bitte bringt, wenn möglich, selbst Selbsttests mit, wir versuchen, auch selbst welche anzuschaffen und dabei zu haben.

 
Wettkampf- und Trainingsbetrieb bei Berufssportlern sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader.
Der Wettkampf und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader kann weiterhin aufrecht erhalten bleiben. Auch bei einer 7-Tage-Inzidenz, die den Wert von 1.000 überschreitet.
 
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht besteht weiterhin - FFP2-Maske.

 

[mit leichten Lockerungen am 17. Dezember geupdated: Booster + Übergangsregelung]